Bayerischer Rundfunk
Es ergeht der folgende Beschluß :
Dem Antrag der Antragsteller wird stattgegeben.
Der Bayerische Rundfunk wird verpflichtet, die entfernten Ton - und Bilddokumente gemäß den nachstehenden Links wieder in seine Mediathek einzustellen und frei verfügbar zu machen :
BR-online www.br-online.de/.../blockheizkraftwerk-betrug-staatsanwaltschaft-...
1. Dez. 2010 – Traumrenditen auf Blockheizkraftwerke das hat eine Betrügerbande aus Franken versprochen und damit mehr als 1.000 Anleger geprellt
http://www.br.de/bayerisches-fernsehen/frankenschau-aktuell/franken-kompakt-101201-video-ID1291225706448.xml
http://www.br.de/studio-franken/aktuelles-aus-franken/anlagebetrug-blockheizkraftwerke-staatsanwaltschaft-ID1291122410073.xm
Termin : 3 Tage nach Zustellung dieses Beschlusses
Begründung :
Das Grundgesetz garantiert die Meinungsfreiheit.
Hierzu gehört auch, dass man sich zur Meinungsbildung aller zugänglichen Quellen bedienen darf und kann. Dies gilt insbesondere für Körperschaften des Öffentlichen Rechts und somit für den Bayerischen Rundfunk.
Das Grundgesetz führt weiterhin aus, dass eine Zensur nicht stattfindet.
Insofern entbehrt die Herausnahme dieser am 01.12.2010 im Bayerischen Fernsehen und über br-online ausgestrahlten Sendungen jeglicher gesetzlichen Basis - mehr noch, diese Herausnahme der benannten Ton- und Bildträger verstossen gegen geltendes Recht.
Die Antragsteller machen darüberhinaus geltend, dass diese entfernten Ton- und Bildträger Hinweise darüber enthalten, dass auch Verantwortliche des Bayerischen Rundfunks Mitglieder einer kriminellen Vereinigung nach $ 129 StGB sein könnten, welche - nach der Ansicht der Antragsteller - zum Schaden der Schaden der GFE-Group in 90441 Nürnberg, Dieselstrasse 24, agiert.
Sie tragen hierzu vor, dass in diesen Ausstrahlungen vom 01.12.2010 Bild- und Tonmaterial vom Zweiten Deutschen Fernsehen Verwendung findet, obwohl dessen Beitrag zum Thema " Blockheizkraftwerke der GFE-Group in Nürnberg " erst am 07.12.2010 im Rahmen der Senderreihe " Frontal21 " ausgestrahlt worden sei.
Die Antragsteller tragen ergänzend vor, dass auch ein Video mit dem Interview eines Rechtanwaltes in Sachen GFE vom Bayerischen Rundfunk nach der Ausstrahlung wieder entfernt worden sei, ohne dass die Antragsteller hierzu jedoch konkrete Daten und Fakten benennen.
Diese Einlassung bleibt deshalb im Hinblick auf den ergangenen Beschluss unberücksichtigt.
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